Überweisungen und Heilmittel
Überweisungen zu Fachärzten
Gelegentlich benötigt Ihr Kind eine Abklärung/Behandlung beim Spezialisten/Facharzt. Die hierfür erforderliche Überweisung wird nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von unseren Ärzten ausgestellt. Übermitteln Sie uns im Zweifelsfall Ihren Wunsch über die PATMED-APP noch bevor Sie einen Facharzttermin vereinbaren, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.
Heilmittel
(Physio-, Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie und Frühförderung / Tagesstättenbehandlung)
Sollte Ihr Kind einen medizinisch begründbaren Behandlungs- und Förderbedarf aufweisen, stellen wir gerne ein entsprechendes Heilmittelrezept aus.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen wir bei jeder Neu-/Folgeverordnung die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Therapiemaßnahme überprüfen.
Hierbei helfen uns die Verlaufsberichte der Therapeuten, Facharztberichte und regelmäßige klinisch-neurologische Kontrolluntersuchungen in der Praxis.
Die Entscheidung, ob und wie lange eine Heilmitteltherapie durchzuführen ist, liegt alleine beim Arzt und nicht bei den Heilmittelerbringern/pädagogischen Einrichtungen. Natürlich ist es uns ein Anliegen, Ihr Kind in seiner Entwicklung zu unterstützen. Wir freuen uns über jede schriftliche Einschätzung und Empfehlung von Kindergarten, Schule und Therapeuten, wenn diese einen Förderbedarf sehen. In besonderen Fällen können – nach Vorlage einer Schweigepflichtserklärung – auch direkte Gespräche mit den betreuenden Einrichtungen geführt werden.
Bitte beachten
Auch bei Anforderung von Überweisungen und Heilmittelrezepten sollte uns die Krankenversicherungskarte in dem betreffenden Quartal vorgelegen haben. (Beginn des Quartals ist jeweils: 01.01. – 01.04. – 01.07. – 01.10.)

