Rezepte und Bescheinigungen
Heilmittelverordnungen, Kinder-AU und Atteste
Dokumente bestellen, ohne Ihr Kind vorstellen zu müssen – das spart Zeit und schont Nerven.
Sollten Sie nur ein Folgerezept, eine Folgeüberweisung, Kinder-AU oder eine kurze Bescheinigung benötigen, müssen Sie Ihr Kind hierfür nicht zwingend in der Sprechstunde vorstellen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch am besten über die PATMED-APP mit.
Einen halben Arbeitstag später befindet sich Ihr eRezept online.
Folgeüberweisungen, „Kindkrank“-Meldungen, Kurzbescheinigungen und Papierrezepte (bei Privatversicherten und bei bestimmten Medikamenten) müssen wie immer in der Praxis abholt werden. Beachten Sie bitte, dass wir für Atteste und Kurzbescheinigungen eine geringe Bearbeitungsgebühr erheben müssen.
Benötigt Ihr Kind erstmalig ein Rezept, eine Überweisung oder Heilmittelverordnung (Logopädie-/Ergotherapie-/Physiotherapie- oder Osteopathie-Rezept), dann muss das ärztlicherseits untersucht und dokumentiert werden (Informationen dazu finden Sie hier). Im genannten Fall bieten wir Ihnen dann ein Sprechstundentermin an.
Bitte beachten
- Bei Anforderung von Rezepten/Überweisungen/„Kindkrank“-Meldung und Bescheinigungen sollte in dem betreffenden Quartal die Krankenversicherungskarte eingelesen worden sein. (Beginn des Quartals ist jeweils: 01.01. – 01.04. – 01.07. – 01.10.)
- Bei Krankmeldungen für Schule oder Kindergarten gibt es klare gesetzliche Regelungen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier

