Wenn Sie bei ihrem Kind einen Befall mit Kopfläusen feststellen, behandeln Sie dies mit einem in Apotheken frei verkäuflichen Medikament.

Außerdem müssen Sie Schule oder Kindergarten laut Infektionsschutzgesetz über die Erkrankung informieren.

  • Nachdem Sie die Behandlung mit einem Läusemittel gemäß Packungsbeilage durchgeführt haben. Ein Attest ist nicht erforderlich.