Atteste für KiTa und Schule

Ob und wann ein Attest zur Vorlage in Kindergarten und Schule erforderlich ist, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Daher stellen wir Atteste nur aus, wenn dies durch offizielle Regeln festgelegt ist.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die unterschiedlichen Regelungen für Kindergarten und Schule, damit Sie genau wissen, wann Sie zu uns kommen müssen und wann nicht.

Atteste für KiTa und Schule

Wann braucht mein Kind ein Attest für den Kindergarten?

Gerade im Kindergartenalter treten häufig Infektionskrankheiten auf, die mit Fieber, Erbrechen/​Durchfall oder Hautausschlägen einhergehen können. In den allermeisten Fällen ist die Pflege Ihrer Kinder zu Hause ausreichend und nach Genesung darf Ihr Kind ohne ärztliches Attest wieder in die Einrichtung gehen.

Hierzu gelten folgende Empfehlungen:

Ein Kind soll zu Hause bleiben, wenn es…

  • … akut krank ist, sich in einem schlechten Allgemeinzustand befindet und nicht spielen kann wie sonst.
  • … Fieber hat.
  • … Erbrechen oder Durchfall hat.

Ein Kind darf Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, wenn es…

  • … 24 Stunden fieberfrei ist und sich in gutem Allgemeinzustand befindet.
  • … nach einem Magen-Darm-Infekt 48 Stunden kein Erbrechen oder Durchfall aufweist.
  • … möglicherweise noch hustet, aber durch die Erkrankung beim Spielen nicht behindert wird.

Wann ist ein ärztliches Attest für die Schule erforderlich?

Das bayerische Kultusministerium hat sinngemäß folgende Regelungen festgelegt (§20 der Bayerischen Schulordnung):

  • Ist Ihr Kind krank, dürfen Sie als Erziehungsberechtigte es für 3 Unterrichtstage in Folge selbst entschuldigen. Ab dem 4. Krankheitstag kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen, das wir Ihnen gegen eine geringe Gebühr ausstellen.
  • Bei häufigen Fehlzeiten kann die Schule gegenüber einzelnen Schülern/​Schülerinnen eine Attestpflicht aussprechen. Legen Sie uns diese bitte schriftlich vor, dann stellen wir nach Vorstellung des Kindes im Krankheitsfall ein Attest aus.

Hinweis

Wir stellen im Regelfall dagegen KEINE Atteste aus bei:

  • Bei Krankheitszeiten unter 3 Unterrichtstagen
  • Allgemeinen Gründen wie Oberstufe, Abschlussklasse